In bestehende Fertigungsanlagen werden von Sohns Laser Solutions Lasersysteme unter Beachtung geltender Sicherheitsvorschriften integriert. Die Lasertechnologie in den Fertigungsprozessen findet immer mehr Anwendungsbereiche. Technische Fortschritte ermöglichen ein immer breiter werdendes Einsatzspektrum. Wirtschaftlichkeit und Produktivität können mit der Lasertechnologie meistens erheblich gesteigert werden. Laserkabinen höchster Präzision und modernster Technologie werden direkt bei Sohns Maschinenbau Inhouse gefertigt. Laserkabinen bester Qualität – Made in Germany. Der Sohns Maschinenbau fertigt Ihre maßgenaue, gewünschte Umsetzung der Lasertechnologie von Sohns Laser Solutions für Ihre Produktionskette.

Lasersicherheit

Arbeitsschutz in der Lasertechnologie fordert striktes Einhalten geltender Sicherheitsbestimmungen. Im Wesentlichen findet die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) Anwendung. Der Zweck von Lasersicherheitsverordnungen und -normen ist die Vermeidung von Verletzungen durch Laserstrahlungen. Schutz vor den Gefährdungen durch Laserstrahlung kann erzielt werden, wenn die Benutzer die von Lasergeräten ausgehende potenzielle Gefahr richtig einschätzen, sich streng an die festgelegten Lasersicherheit halten und die Sicherheitsfunktionen der Lasergeräte ordnungsgemäß umsetzen. Sohns Laser Solutions als Hersteller der Lasergeräte ist für die Klassifikation der Lasergeräte verantwortlich. Alle erforderlichen technischen Maßnahmen zu Erlangung höchster Arbeitsplatzsicherheit werden von uns bei der Konstruktion und Fertigung der Lasersysteme und -anlagen berücksichtigt und integriert. Lasersicherheit liegt uns am Herzen. Mit der Auslieferung unserer Lasersysteme und -anlagen liefern wir die erforderlichen Dokumente und Handbücher mit. Vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen werden erfasst und umgesetzt. Eine Schulung der Bediener ist obligatorisch und wird dokumentiert.

Auszug aus der OStrV bezüglich Laserschutzbeauftragter: "Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber (Sie als Kunde), sofern er (Sie) nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt (verfügen), einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Der Laserschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben:
1.  die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen
2.  die Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen."

Entsprechende Laserschutzschulungen zur Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter bieten wir Ihnen durch Sohns Laser Solutions gerne an. 

Die Lasersysteme von Sohns Laser Solutions sind mit den folgenden Sicherheitsvorkehrungen stets versehen. Lasersicherheit ab Werk:

  • Schlüsselnetzschalter
  • Performance Level E
  • 2 kanaliger Interlock
  • Not-Aus
  • Externes Sicherheitsgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit akkreditiertem Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17 025 für optischen Strahlenschutz 

Durch Anbringen eines Warnschilds werden Mitarbeiter und betriebsfremde Personen auf die Gefahren des Bereichs der Lasersicherheit hingewiesen. Die Installation des Lasersystems muss so erfolgen, dass die Möglichkeit einer unbeabsichtigten Laserstrahlung auf ein Objekt reduziert wird. Dies gilt auch für ein Markierungsziel, eine Maschine oder Teil einer Maschine unter normalen Bedingungen und einer voraussehbaren Fehlerbedingung. Lasersicherheit bedeutet auch, dass unter keinen Bedingungen die Augen oder Haut in direkten Kontakt mit der Laserstrahlung kommen können oder einer diffus reflektierten Strahlung ausgesetzt werden.